Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.  Bei Beauftragung erhalten Sie ein Gartenkonzept und / oder einen Pflanzplan in Form eines maßstabsgetreuen Plans. Dieser Plan ist für Sie und einem ausführenden Betrieb eine Grundlage für die Massenermittlung. Zusammen mit einem Ortstermin kann Ihnen ein Betrieb ein zuverlässiges Angebot erstellen.
Ausführungspläne, Detailzeichnungen, Entwässerungspläne oder andere Fachplanungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten. Gerne kläre ich Sie über die Unterschiede der Planarten auf, damit Sie eine sichere Entscheidung treffen können.

2. Abgerechnet wird der auf Grundlage des Preiskonzepts vereinbarte Preis - umsatzsteuerfrei nach §19 UStG. Die Vergütung nach Aufwand ist eine weitere Möglichkeit. Bei sehr großen Grundstücken können auch Teilbereiche vereinbart werden.
Das Preiskonzept bezieht sich auf Grundstücke mit "durchschnittlichen" Anforderungen. Für Grundstücke mit speziellen Kriterien oder mit Sonderfunktionen wie z.B. in einer Hanglage, ist der Preis entsprechend des Mehraufwands neu zu vereinbaren.

3.  Dieses Angebot setzt eine Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir voraus. Wenn Sie mich beauftragen, dann werden vor dem ersten Beratungsgespräch Ihre Wünsche und Ansprüche für den Garten über einen Fragebogen erfasst. Darüber hinaus tragen Sie folgende Grundlagen für die Planung zusammen:

  • A - Katasterplan (i.R. Maßstab 1:500)
  • B - Bestandsplan (Maßstab 1:100)
  • C - Grundrissplan Ihres Erdgeschosses (i.d.R. Maßstab 1:100)

Zu A) Einen Katasterplan können Sie beim Katasteramt anfordern, sofern dieser Ihren Bauunterlagen nicht beiliegt.

Zu B) Der Bestandsplan wird im Maßstab 1:100 (1 cm auf dem Plan entspricht 1 m draußen) gezeichnet. In diesem Plan wird alles dargestellt, was unverändert in die Planung mit einbezogen werden soll, also den Bestand bildet. Der Bestand kann z.B. folgendes umfassen: Bäume, Sträucher, Beete, Wohnhaus, Garage, Carport, Terrassen, Gartenhaus, Pavillon, Schuppen, Brunnen, etc.. Sie messen auf Ihrem Grundstück also alles ein, was Sie nicht verändern möchten und zeichnen es maßstäblich in den Bestandsplan ein. Wichtig ist, dass Sie Höhenunterschiede in Form von Stufen, Treppen, Mauern oder sanfteren Geländeneigungen im Plan vermerken.
Einen beispielhaften Bestandsplan zur Orientierung und Hilfestellungen zum Einmessen können Sie auf Wunsch über mich kostenlos erhalten. Wenn Sie den Bestand nicht selber erfassen möchten, dann haben Sie die Möglichkeit, dies durch mich ausführen zu lassen. Die Vergütung dieser Extraleistung können Sie dem Preiskonzept entnehmen. Eine weitere Möglichkeiten ist die Beauftragung eines Vermessungsbüros oder eines fachkundigen Garten- und Landschaftsbaubetriebes.
Ein korrektes Aufmaß ist eine entscheidende Voraussetzung für die Planung.

Zu C) In dem Grundriss Ihres Erdgeschosses sind die Raumaufteilungen Ihres Hauses, sowie Fenster und Türen maßstäblich dargestellt. Wenn Sie in Ihren Unterlagen keinen Grundriss Ihres Erdgeschosses finden, dann können Sie die Fenster und Türen auch einmessen und in den Bestandsplan einzeichnen. Bitte notieren Sie in diesem Fall auch die Funktionen der Räume (z.B. WZ, Küche, WC …) im Plan.

4.  Bei dem ersten Beratungsgespräch halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Den unterschriebenen Auftrag über die erteilte Leistung (Gartenkonzept o.ä.)
  • Die unterschriebenen AGB
  • Den ausgefüllten Fragebogen
  • Den maßstabsgetreuen Katasterplan (i.d.R. im Maßstab 1:500)
  • Den Ihrerseits erstellten Bestandsplan (Maßstab 1:100)
  • Den maßstabsgetreuen Grundriss Ihres Erdgeschosses aus Ihren Bauunterlagen. (i.d.R. im Maßstab 1:100)
  • Eine Bildercollage von Elementen und Dingen, die Ihnen gefallen

5.  Vor dem finalen Zeichnen des Plans besteht ein enger Austausch zwischen Ihnen und mir, weshalb nachträgliche Umplanungen gesondert vergütet werden.

6.   Meine Leistung endet mit der Fertigstellung und Übergabe der vereinbarten, planerischen Arbeit.